Elterninformationen
Ihr Kind ist Teil der grossen Zentrum ASS-Familie, das freut uns.
Als Eltern stehen Ihnen viele Informationen und Links zur Verfügung. Diese sind auf dieser Seite zusammengestellt. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team auch gerne persönlich zur Verfügung.
Wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Ihnen und der Lehrpersonen Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes ist das Kontaktheft. Dieses ist täglich zu prüfen.
Einige Klassen arbeiten erfolgreich mit der "Klapp" App. Hierzu haben Sie entsprechende Informationen erhalten. Für Fragen und Antworten kann auch direkt die Klapp Webseite besucht werden.
Anmelden auf Klapp ist direkt mit dem Computer oder über das Natel möglich.
Wichtige Kurzkonzepte (KK), Merkblätter (MB) und Reglemete (RG):
KK10 Information am Zentrum ASS
KK21 Wie kommt ein Kind ins Zentrum ASS
KK27 Regelung für Ausschlussverfahren
KK31 Informationen und Pflichten für Eltern
KK32 Gesundheit und Ernährung
MB01 Datenschutz
MB06 Medienkonsum
MB12 Recht auf eine eigene Meinung
MB15 Zecken
RG 01 Reglement Freie Halbtage und Dispensationsgesuch
Downloads:
Notfallblatt
Ferienplan 2023/24
Ferienplan 2024/25
Urlaubsgesuch
Freie Schulhalbtage
RG 01 Reglement Freie Halbtage und DispensationsgesucMB01 Datenschutz
Grenzverletzungen Charta zur Prävention (externes Dokument)
Gefährdung des Kindswohls (externes Dokument)
Leitfaden bei Gefährdung des Kindswohls (externes Dokument)
für Eltern - Links im Internet:
Schau hin - Medienkonsum (externer Link)
Suchtprävention Kanton Aargau
Pflichten der Eltern:
Gemäss § 4 aus dem Schulgesetz besteht eine Schulpflicht für Kinder. Sie beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert 11 Jahre.
Krankmeldungen - Eltern sind verpflichtet Absenden und Abwesenheit von einzelnen Unterrichtstunden oder ganzen Tagen sowohl dem Schulsekretariat wie auch dem Transportunternehmen (Schulbus) zu melden.
Rechtliches für Eltern:
Bei Beschwerden zum Zentrum ASS melden Sie sich direkt bei der Institutionsleitung.
Bei Unstimmigkeiten mit der Institutionsleitung haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle des Zentrums ASS oder die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten zu wenden.
Die Eltern bestätigen, dass sie mit dem Eintritt ihres Kindes in das Zentrum ASS einverstanden sind. Sie erlauben dem Zentrum ASS, von ihrem Kind für Publikationen (Kompass, Jahresbericht, Website, usw.) und für den internen Gebrauch Foto- und Videoaufnahmen zu machen.
Die Erziehungsberechtigten sind mit dem mündlichen und schriftlichen Fachaustausch innerhalb des Zentrum ASS unter allen Fachpersonen, sowie zwischen schulpsychologischem Dienst, kinder- und jugendpsychiatrischem Dienst, Arzt/Ärztin, Sozialversicherung (IV), Fachstelle und dem Zentrum ASS einverstanden.
Das Zentrum ASS erhält vom SPD, Fachstellen, Arzt/Ärztin oder IV Kopien von vorhandenen Fachberichten, Testunterlagen und weitere Unterlagen, die für das Zentrum ASS wichtig sind.
Interessante externe Links:
Charta sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Grenzverletzungen (externer Link)
Kinderrecht & Partizipation (externer Link)
Kinderrechte (externer Link)
Kinderrechtskonvention unicef (externer Link)
Klar und einfach, Sexualität für Menschen mit Beeinträchtigung (externer Link)
Schulgesetz Kanton Aargau (externer Link)
Verordnung für Sonderschulen (externer Link)
Lehrplan 21 zum Thema Kinderrechte (externer Link)
Zur Information:
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