Sprachheilkindergärten im Kanton Aargau
Entwickelt sich die Sprache Ihres Kindes dem Alter entsprechend?
• Kann Ihr vier- bis fünfjähriges Kind etwas Erlebtes so erzählen, dass Sie verstehen, was es meint, auch wenn Sie nicht dabei waren?
• Verstehen fremde Personen, was Ihr Kind sagen will?
• Fragt Ihr Kind nach, wenn es etwas nicht verstanden hat?
• Stellt Ihr Kind Fragen?
• Kann Ihr Kind die meisten Laute korrekt aussprechen?
• Macht Ihr Kind längere Sätze, die grammatikalisch meist richtig sind?
• Spielt Ihr Kind intensiv und macht es Erfahrungen mit verschiedensten Materialien wie z. B.: Knete, Farben, Sand, Wasser, Bällen, Bauklötzen usw. ?
• Zeigt Ihr Kind Interesse, bei alltäglichen Arbeiten mitzuhelfen wie z. B. Kochen, Einkaufen, Aufräumen usw. ?
Und wenn nicht...
Haben Sie mehrere der oben genannten Fragen verneint oder wünschen Sie mehr Informationen? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind beim logopädischen Dienst Ihres Wohnortes zur Abklärung anzumelden. Die Abklärung wird zeigen, ob eine Therapie beim logopädischen Dienst der Gemeinde ausreicht oder eine Anmeldung in einen Sprachheilkindergarten sinnvoll ist.
Was ist ein Sprachheilkindergarten und was sind seine Ziele?
• Im Sprachheilkindergarten werden Kinder mit einer Behinderung im Bereich der Sprache und/oder des Sprechens aufgenommen. Das Ziel ist es, sie möglichst bald wieder in die Regelschule zu integrieren.
• Ziel des Sprachheilkindergartens ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit des sprachauffälligen Kindes.
• Die soziale Integration wird gefördert und die Kinder werden auf den Schuleintritt vorbereitet.
• Kinder mit Störungen in der Sprachentwicklung und im Spracherwerb werden ganzheitlich und individuell gefördert. Ihre Spiel- und Persönlichkeitsentwicklung wird unterstützt, ihre Sprache den Möglichkeiten entsprechend aufgebaut, gefestigt und verfeinert.
• Um die Förderung Ihres Kindes zu optimieren, braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrperson und Logopädin.
Was bietet der Sprachheilkindergarten?
• Die Lehrperson des Sprachheilkindergartens fördert die Kinder in einer Gruppe von zehn bis zwölf Kindern.
• Die logopädische Therapie findet während der Kindergartenzeit statt. Intensität und Form der Therapie (Einzeltherapie, Arbeit in Kleingruppen und integrative Förderung) werden den Bedürfnissen des Kindes angepasst.
• Im zweiten Kindergartenjahr wird ein Mittagstisch angeboten.
Organisation
Organisation und Administration fallen in die Zuständigkeit der Trägergemeinde oder des Zentrums ASS.
Finanzierung
Die Kosten für die Sonderschulung werden durch den Kanton und die Wohngemeinde übernommen.
Elternbeitrag
Für die Betreuung beim Mittagstisch haben die Eltern die Betreuungspauschale (vom Kanton Aargau vorgeschrieben) von CHF 10.- pro betreuten Tag zu bezahlen.
Anmeldung
Für die logopädische Abklärung ist der logopädische Dienst am Wohnort des Kindes zuständig. Je nach Schweregrad der Behinderung wird das Kind zur Abklärung beim Schulpsychologischen Dienstes (SPD) angemeldet. Sollte der SPD und die Schulpflege einen Eintritt in das Zentrum ASS empfehlen, wird das Kind überweisen.
Terminlicher Ablauf für die Aufnahme in einen Sprachheilkindergarten im Kanton Aargau
Oktober / November: Anmeldung zur Abklärung bei der Logopädin des Wohnortgemeinde und Durchführung der Abklärung.
Bis 15. November: Anmeldung des Kindes beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) mit Bericht der Logopädin / des Logopäden.
Bis 15. März: Empfehlung des SPD‘s an die Schulpflege der Wohngemeinde des Kindes (der SPD-Bericht geht an die Eltern und die Schulpflege).
Bis 15. April: Schulpflegeentscheid der Wohngemeinde zur Sonderschulung und definitive Anmeldung an den Sprachheilkindergarten.
Bis 15. Mai: Die Schulpflege der Standortgemeinde oder des Zentrums ASS entscheiden über die Aufnahme und informieren die Eltern des Kindes und die Schulpflege der Wohngemeinde.
Angebote des Zentrums ASS
• Zwei Sprachheilkindergärten Lenzburg
• Zwei Sprachheilkindergärten Rüfenach
• Sprachheilkindergarten Oftringen
• Sprachheilkindergarten Stein