QS-Zentrum ASS

2. Themenbereich Infrastruktur

2.1 Bauten und Ausstattung sind zweckmässig und klientengerecht

2.1.1 Es liegen Angaben über die Gebäude sowie die Verwendung der Räumlichkeiten vor. Diese entsprechen den Grundlagen gemäss Strategiekonzept. (Raumprogramm)

2.1.2 Jede stationäre Einrichtung verfügt über Einzelzimmer und/oder Doppelzimmer, Gemein­schaftsräume sowie zeit- und zweckgemässe Nassbereiche. Die Kriterien für die Zuteilung eines Ein­zel- bzw. Doppelzimmers sind transparent.

2.1.3 Jede betreute Person hat die Möglichkeit, ihrem Zimmer eine individuelle Note zu verleihen.

2.1.4 Die notwendigen behinderungsspezifischen Vorkehrungen wurden getroffen und die angemes­senen Hilfsmittel sind installiert.

2.1.5 Einrichtungen mit Tagesstruktur verfügen über zusätzliche und den Tätigkeiten angemessene Räume. (Raumprogramm)

2.1.6 Die kantonalen Vorgaben bezüglich Raum und Infrastruktur sind eingehalten (z.B. kantonales Richtraumprogramm).