QS-Zentrum ASS

4 Themenbereich betreute Personen

4.1 Die Rechte und Pflichten der betreuten Personen sind schriftlich festgehalten
4.2 Die seelische, geistige und körperliche Integrität der betreuten Personen ist geschützt
4.3 Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Privat- und Intimsphäre der betreuten Personen sind gewahrt
4.4 Die Aufnahme-, Übertritts- und Austrittsverfahren sind nachvollziehbar geregelt
4.5 Es wird mit den betreuten Personen zielorientiert gearbeitet und die Zielorientierung ist nachvollziehbar schriftlich dokumentiert
4.6 Die gesetzliche Vertretung und die Angehörigen sind angemessen einbezogen

 

4. Themenbereich betreute Personen

4.1 Die Rechte und Pflichten der betreuten Personen sind schriftlich festgehalten

4.1.1 Die Rechte und Pflichten der betreuten Personen sind in Verträgen und Reglementen festge­halten. Die gesetzlichen Vertreter/innen werden darüber schriftlich informiert. Im Schulbereich gelten die entsprechenden Bestimmungen der Schulgesetzgebung.

4.1.2 In Wohneinrichtungen besteht für alle betreuten Personen ein Aufenthaltsvertrag mit entspre­chenden Fristen zur Auflösung des Vertrages.

4.1.3 Bei Minderjährigkeit werden alle rechtlichen Belange wie z.B. Verträge und Vereinbarungen von den Eltern und / oder der gesetzlichen Vertretung eingesehen und mitunterzeichnet.

4.1.4 Die Art und Weise der Information an die betreuten Personen erfolgt zielgruppen- und altersge­recht.

4.1.5 Die Einrichtung informiert die betreuten Personen und ihre gesetzlichen Vertreter/innen über ihre Rechte und Pflichten schriftlich.

4.1.6 Die Partizipation der betreuten Personen an der Gestaltung ihrer Lebens-, Unterstützungs- und Förderungsbereiche ist dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend gewährleistet und wird von der Einrichtung aktiv gefördert.

4.1.7 Die Einrichtung unterstützt die betreuten Personen hinsichtlich der Integration in die Regel­strukturen während bzw. im unmittelbaren Anschluss an den Aufenthalt.

4.1.8 Der Konsum illegaler Suchtmittel wie z.B. Drogen wird verboten und sanktioniert. Konsum lega­ler Suchtmittel wie z.B. Alkohol, Zigaretten oder Medien wird konzeptionell geregelt. Ziel ist die Absti­nenz bzw. der Umgang innerhalb der gesellschaftlichen Konventionen unter Berücksichtigung der erzieherischen Ziele. 

4.2 Die seelische, geistige und körperliche Integrität der betreuten Personen ist geschützt

4.2.1 Alle Formen von Gewalt, Rassismus, Mobbing, sexuellen Übergriffen und Ausbeutung, jegliche Form von Diskriminierung von betreuten Personen sowie Mitarbeitenden werden nicht toleriert. Die Einrichtung ergreift die ausreichend präventiven Massnahmen, legt das Vorgehen bei Übergriffen o­der entsprechendem Verdacht in einem Präventions- und Interventionskonzept fest und dokumentiert die Vorfälle.

4.2.2 Die Einrichtung setzt sich regelmässig mit den Haltungen und Anforderungen an einen respekt­vollen Umgang mit Menschen mit jeglicher Form von Verhaltensmustern auseinander und sieht kon­krete Massnahmen vor.

4.2.3 Die Mitarbeitenden werden in Bezug auf respektvolle und missbrauchsverhindernde Arbeits­weisen regelmässig geschult.

4.2.4 Die betreuten Personen werden bei Meldungen von Übergriffen in jedem Fall ernst genommen.

4.2.5 Die Integrität aller Beteiligten ist geschützt.

 

4.3 Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Privat- und Intimsphäre der betreuten Perso­nen sind gewahrt

4.3.1 Unter Beachtung der Zuständigkeit von Erziehungsberechtigten und Behörden wird die Autono­mie und Selbstbestimmung der betreuten Personen unterstützt, gefördert und periodisch reflektiert.

4.3.2 Die betreuten Personen haben das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegen­heiten frei zu äussern. Diese Meinung wird ihrem Alter und ihrer Urteilsfähigkeit gemäss angemes­sen berücksichtigt.

4.3.3 Es ist definiert, in welchen Bereichen die betreuten Personen auf welche Weise mitwirken.

4.3.4 Die betreute Person wird in ihrer Selbstachtung unterstützt. Dies gilt insbesondere bei ge­schlechtsspezifischen Themen und Fragen (z.B. Sexualität, Aufklärung, Körperhygiene). Massnah­men zur Förderung der Selbstachtung sind beschrieben und installiert.

4.3.5 Die Einrichtung gestaltet den Alltag begegnungsfördernd und schafft spezielle Anlässe, welche die Verbundenheit unter den betreuten Personen stärken unter gleichzeitiger Respektierung ihrer Au­tonomie.

4.3.6 Die Einrichtung hat eine klare, offen kommunizierte Haltung zu Fragen der Sexualität. Partner­schaft und Sexualität werden mit den betreuten Personen altersgerecht thematisiert. (Lehrplan 21) Erforderliche Unterstützung bei Fragen und Problemen werden angeboten.

 

4.4 Die Aufnahme-, Übertritts- und Austrittsverfahren sind nachvollziehbar geregelt

4.4.1 Es besteht ein klarer Kriterienkatalog für Aufnahmen, Austritte (Reintegration) und interne Übertritte sowie Re­geln für Ausschlussverfahren.

4.4.2 Die betreuten Personen sowie ihre Angehörigen resp. gesetzlichen Vertreter/innen wie auch die Zuweisenden sind darüber informiert.

4.4.3 Die Aufenthaltsdauer ist geregelt.

4.4.4 Die Verpflichtung, vor einem unfreiwilligen Austritt mit der betreuten Person, der gesetzlichen Vertretung und der zuweisenden Behörde bezüglich der Suche nach einer geeigneten Anschlusslö­sung zusammenzuarbeiten, wird wahrgenommen.

 

4.5 Es wird mit den betreuten Personen zielorientiert gearbeitet und die Zielorientierung ist nachvollziehbar schriftlich dokumentiert

4.5.1 Es besteht eine individuelle Entwicklungsplanung mit Zielen und dazugehörenden Massnah­men, welche umgesetzt und regelmässig überprüft werden. Die Überprüfungsperiode ist festgelegt.

4.5.2 Die Einrichtung berücksichtigt bei der zielorientierten Planung die Ressourcen, Möglichkeiten und Bedürfnisse der betreuten Personen bezüglich Betreuung, Schulung, Erziehung und Integration im Hinblick auf die Aufenthaltsziele.

4.5.3 Die Entwicklungsplanung wird an einem Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten mindestens zweimal pro Jahr überprüft und besprochen. Die betreuten Personen werden ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend in diese Planung einbezogen.

4.5.4 Die Ziele, Ergebnisse der Überprüfung und Massnahmen sind nachvollziehbar dokumentiert.

4.5.5 Die Klientendokumentation ist aktuell und enthält alle notwendigen Elemente. Zwingend not­wendige nachträgliche Korrekturen in der Dokumentation sind nachvollziehbar gekennzeichnet.

4.5.6 Die Klientendokumentation kann jederzeit vom Kanton / der Aufsicht eingesehen resp. Teile davon diesem / dieser zur Einsicht zugestellt werden.

4.5.7 Der Kanton / die Aufsicht kann jederzeit einen individuellen Standortbericht verlangen.

 

4.6 Die gesetzliche Vertretung und die Angehörigen sind angemessen einbezogen

4.6.1 Die Eltern, die gesetzlichen Vertreter/innen und die Zuweisenden wissen, wer ihre Ansprechpersonen sind.(TUK)

4.6.2 Die gesetzlichen Vertreter/innen und die Eltern sind über ihre Rechte und Pflichten informiert.

4.6.3 Nehmen die Eltern nicht gleichzeitig die gesetzliche Vertretung wahr, so sind deren Rechte und Pflichten gesondert zu regeln.

4.6.4 Es besteht ein Konzept zum Einbezug der Eltern. Dieses berücksichtigt zumindest das Alter der betreuten Personen und deren Verhältnis zu den Eltern, die Wünsche der betreuten Personen und Absprachen mit Zuweisenden / gesetzlicher Vertretung.

4.6.5 Die Einrichtung steht im Austausch mit den gesetzlichen Vertreter/innen und/oder den Eltern der betreuten Personen und informiert sie regelmässig über personelle, strukturelle und konzeptio­nelle Veränderungen der Einrichtung.

4.6.6 Bei Minderjährigkeit wird für alle rechtlich relevanten Entscheidungen die gesetzliche Vertre­tung konsultiert.